Landesaufnahmeprogramm Afghanistan

Landesaufnahmeprogramm Afghanistan

Fürsorge für geflüchtete Menschen

Die Hessische Landesregierung hat sich entschieden, ein humanitäres Aufnahmeprogramm für 1.000 afghanische Staatsangehörige aufzulegen und leistet damit einen weiteren Beitrag der Fürsorge für geflüchtete Menschen und deren Familien. Mit dem Landesaufnahmeprogramm wird die Aufnahme von gefährdeten afghanischen Familienangehörigen durch ihre bereits in Hessen lebenden Verwandten ermöglicht. Die Aufnahme erfolgt aus Afghanistan sowie den Nachbarstaaten Pakistan, Iran, Turkmenistan, Tadschikistan, Usbekistan und China.

Voraussetzungen

Bei den aufzunehmenden Verwandten muss es sich um deutsche oder afghanische Staatsangehörige mit befristeter oder unbefristeter Aufenthaltserlaubnis handeln, die sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufhalten sowie mindestens seit sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz in Hessen haben.

Wer kann teilnehmen

Von der Aufnahme begünstigt werden sollen die sich in Afghanistan oder einem der oben aufgeführten Anrainerstaaten aufhältigen Ehegatten, Verwandten ersten und zweiten Grades (Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder oder Enkel) sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder. Im Einzelfall können auch weitere Personensorgeberechtigte begünstigter minderjähriger Kinder aufgenommen werden. Vor der Einreise durchlaufen die einreisewilligen Personen ein Visumverfahren.

Verpflichtungserklärung notwendig

Die Erteilung der Aufnahmeerlaubnis und damit die Aufnahme in Hessen setzt voraus, dass die bereits in Hessen lebenden Verwandten selbst oder durch Dritte bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihrer afghanischen Verwandten während ihres Aufenthalts in Deutschland zu sichern und sich verpflichten dies zu tun.  Um die finanzielle Belastung der sich verpflichtenden Personen einzuschränken, wird der Umfang der abzugebenden Verpflichtungserklärung begrenzt. Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung werden von der Verpflichtungserklärung ausgenommen und von den zuständigen AsylbLG-Leistungsbehörden gewährt. Die Flugkosten werden vom Land Hessen übernommen.

Antragsstellung

Anträge auf Teilnahme am Landesaufnahmeprogramm müssen bis zum 31. Dezember 2023 von den bereits in Hessen lebenden Verwandten beim Regierungspräsidium Gießen, dem die Durchführung des Aufnahmeverfahrens obliegt, im Onlineverfahren unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen eingegangen sein. Nähere Informationen finden Sie hier.

Mit dem hessischen Landesaufnahmeprogramm kann unseren in Hessen lebenden afghanischen Mitbürger/innen ein Weg aufgezeigt werden, um ihre Angehörigen in Sicherheit zu bringen.