Projektförderung
Die rechtlichen Grundlagen für die Projektförderung im Bereich der Integration bilden die Fach- und Fördergrundsätze zum Landesprogramm „Förderung von Integrationsmaßnahmen von Menschen mit Migrationshintergrund“. Die aktuelle Fassung wurde am 13. September 2010 im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 37 (S. 2124 f.) veröffentlicht. Informationen über die Voraussetzungen, die Antragstellung, Abwicklung, Art und Umfang der Förderung können Sie den Förderrichtlinien entnehmen.
Neu in diesem Programm ist die
- Förderung der Qualifizierung und Fortbildung von ehrenamtlichen Integrationslotsen zur Stärkung der Handlungspotentiale sowie zum Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements im Bereich der Integration.
Nach wie vor werden folgende weitere Schwerpunkte aus diesem Programm gefördert:
- Einsatz von Integrationslotsen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und zur Schaffung von Strukturen einer kooperativen Integrationsarbeit.
- Innovative Integrationsmaßnahmen (Projekte) zur Stärkung der Eigeninitiative bei der Mitwirkung am Integrationsprozess.
- Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache bzw. zur Verbesserung der Deutschkenntnisse bei Menschen mit Migrationshintergrund.
Zuständige Behörde für die Antragstellung und Abwicklung der Förderung ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Ansprechpartner ist dort: Herr Steuernagel
Tel.: 0 61 51-12 63 79
Mailto: kurt.steuernagel@rpda.hessen.de.
Zum Auftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt und zu den Antragsformvordrucken kommen Sie über den Link auf der rechten Seite.
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